Zwei Regelwerke

Für Wohn- und Nicht-Wohngebäude

Wohngebäude · ÖNORM B 1300

Wiederkehrende Prüfung von Mehrparteien- und Einfamilienhäusern zur Absicherung von Eigentümer:innen und Bewohner:innen.

Nicht-Wohngebäude · ÖNORM B 1301

Prüfung von Büro-, Gewerbe- und öffentlichen Objekten inklusive aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen.

Haftungsreduktion

Ein dokumentierter Prüfnachweis schützt Verwaltungen und Eigentümer:innen im Schadensfall.

Warum es wichtig ist

Verkehrssicherungspflicht strukturiert erfüllen

Eigentümer:innen und Verwaltungen tragen zahlreiche Überwachungspflichten. Regelmäßige Objektsicherheitsprüfungen schaffen Klarheit über den Zustand von Gebäude und Sicherheitseinrichtungen – und schützen Bewohner:innen, Nutzer:innen und Besucher:innen vor vermeidbaren Risiken.

Anfrage & Terminvereinbarung

Kurze Abstimmung zu Objektart und Prüfumfang.

Begehung vor Ort

Systematische Prüfung nach ÖNORM-Vorgaben.

Prüfbericht

Klar strukturierte Mängel- und Handlungsempfehlungen.

Häufige Fragen

Fragen rund um die Objektsicherheitsprüfung

Wer ist für die Verkehrssicherheit eines Gebäudes verantwortlich?

Grundsätzlich tragen Eigentümer:innen bzw. Verwaltungen die Verkehrssicherungspflicht für ihre Objekte. Regelmäßige Objektsicherheitsprüfungen helfen, dieser Pflicht strukturiert nachzukommen.

Was ist der Unterschied zwischen ÖNORM B 1300 und B 1301?

ÖNORM B 1300 regelt die wiederkehrende Überprüfung von Wohngebäuden, ÖNORM B 1301 jene von Nicht-Wohngebäuden wie Büro-, Gewerbe- oder öffentlichen Objekten.

Was passiert bei festgestellten Mängeln?

Sie erhalten einen strukturierten Prüfbericht mit klar priorisierten Handlungsempfehlungen, damit Mängel gezielt und nachvollziehbar behoben werden können. Die Ergebnisse lassen sich direkt in ein Bauwerksbuch übernehmen.

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