Wohngebäude · ÖNORM B 1300
Wiederkehrende Prüfung von Mehrparteien- und Einfamilienhäusern zur Absicherung von Eigentümer:innen und Bewohner:innen.
Leistung 03 · Objektsicherheitsprüfung
Regelmäßige Sicherheitsprüfungen von Gebäuden und deren Sicherheitseinrichtungen nach ÖNORM B 1300 und B 1301 schützen Nutzer:innen – und reduzieren Ihr Haftungsrisiko.
Zwei Regelwerke
Wiederkehrende Prüfung von Mehrparteien- und Einfamilienhäusern zur Absicherung von Eigentümer:innen und Bewohner:innen.
Prüfung von Büro-, Gewerbe- und öffentlichen Objekten inklusive aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen.
Ein dokumentierter Prüfnachweis schützt Verwaltungen und Eigentümer:innen im Schadensfall.
Warum es wichtig ist
Eigentümer:innen und Verwaltungen tragen zahlreiche Überwachungspflichten. Regelmäßige Objektsicherheitsprüfungen schaffen Klarheit über den Zustand von Gebäude und Sicherheitseinrichtungen – und schützen Bewohner:innen, Nutzer:innen und Besucher:innen vor vermeidbaren Risiken.
Kurze Abstimmung zu Objektart und Prüfumfang.
Systematische Prüfung nach ÖNORM-Vorgaben.
Klar strukturierte Mängel- und Handlungsempfehlungen.
Häufige Fragen
Grundsätzlich tragen Eigentümer:innen bzw. Verwaltungen die Verkehrssicherungspflicht für ihre Objekte. Regelmäßige Objektsicherheitsprüfungen helfen, dieser Pflicht strukturiert nachzukommen.
ÖNORM B 1300 regelt die wiederkehrende Überprüfung von Wohngebäuden, ÖNORM B 1301 jene von Nicht-Wohngebäuden wie Büro-, Gewerbe- oder öffentlichen Objekten.
Sie erhalten einen strukturierten Prüfbericht mit klar priorisierten Handlungsempfehlungen, damit Mängel gezielt und nachvollziehbar behoben werden können. Die Ergebnisse lassen sich direkt in ein Bauwerksbuch übernehmen.
Schnell, unkompliziert und professionell – für Wohn- und Gewerbeobjekte.