Technische Dokumentation
Baupläne, Anlagenverzeichnisse für Heizung, Lüftung, Elektro und Sanitär sowie energetische Kennwerte gebündelt an einem Ort.
Leistung 04 · Bauwerksbuch
In Wien ist das Bauwerksbuch für Neubauten und ältere Bestandsgebäude verpflichtend. Gemeinsam mit meinen erfahrenen Partnern erstelle ich Ihr Bauwerksbuch und dokumentiere dabei gleichzeitig den gesamten technischen Zustand Ihres Gebäudes – übersichtlich und zentral an einem Ort.
Fristen in Wien
Maßgeblich ist das Baujahr Ihres Gebäudes: Je älter die Bausubstanz, desto früher läuft die Frist ab.
Die Fristen sind hier vereinfacht dargestellt. Ob und ab wann Ihr Objekt konkret betroffen ist, klären wir im Erstgespräch anhand der tatsächlichen Gebäudedaten. Rechtsgrundlage ist § 128a der Bauordnung für Wien; weiterführend die Erläuterungen der Baupolizei (MA 37) sowie die Registrierung bei der Stadt Wien.
Was drinsteht
Baupläne, Anlagenverzeichnisse für Heizung, Lüftung, Elektro und Sanitär sowie energetische Kennwerte gebündelt an einem Ort.
Termine und Ergebnisse aus Objektsicherheitsprüfungen und Wartungen werden lückenlos festgehalten und fortgeschrieben.
Bei Eigentümerwechsel, Verkauf oder Finanzierung schafft ein aktuelles Bauwerksbuch sofort Vertrauen und Klarheit.
Warum sich das lohnt
Ein gepflegtes Bauwerksbuch macht den technischen Zustand eines Gebäudes jederzeit nachvollziehbar. Das erleichtert die Budgetplanung für Instandhaltung, unterstützt Eigentümer:innen bei der Erfüllung ihrer Erhaltungspflicht und verkürzt die Einarbeitungszeit bei einem Wechsel der Hausverwaltung erheblich.
Erhebung vorhandener Unterlagen, Pläne und technischer Anlagen vor Ort.
Digitale Aufbereitung in einem klar gegliederten, durchsuchbaren Format.
Ergänzung bei jeder weiteren Prüfung, Wartung oder Sanierungsmaßnahme.
Add-on
Die ÖNORM B 1300 regelt die wiederkehrende Objektsicherheitsprüfung von Wohngebäuden. Beide Leistungen stützen sich auf dieselbe Begehung und dieselben Bestandsdaten – deshalb lassen sie sich sinnvoll zusammenlegen.
Die gesetzliche Pflicht (Bauwerksbuch) und die normative Empfehlung (ÖNORM B 1300) greifen ineinander – Sie sind in beide Richtungen abgesichert.
Eine Begehung, eine Abstimmung mit der Hausverwaltung, ein Aufnahmeaufwand – statt zweimal denselben Weg zu gehen.
Gemeinsam beauftragt sind beide Leistungen deutlich günstiger als zwei getrennte Aufträge – und Sie sparen Zeit.
Häufige Fragen
Betroffen sind ältere Bestandsgebäude, gestaffelt nach Baujahr: Gebäude mit Baujahr vor dem 1. Jänner 1919 benötigen das Bauwerksbuch bis spätestens 31.12.2027, Gebäude mit Baujahr zwischen 1. Jänner 1919 und 1. Jänner 1945 bis spätestens 31.12.2030. Ob Ihr Objekt betroffen ist, klären wir anhand der konkreten Gebäudedaten.
Für alle Eigentümer:innen betroffener Wiener Bestandsgebäude ist es Pflicht. Darüber hinaus lohnt es sich für Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Betreiber gewerblich genutzter Objekte, die Instandhaltung, Prüftermine und Sanierungen strukturiert nachvollziehen möchten.
Ja, und genau das empfehle ich. Bauwerksbuch und Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 bauen auf derselben Begehung auf. Gemeinsam beauftragt sparen Sie einen zweiten Termin und deutliche Kosten – und sind rechtlich in beide Richtungen abgesichert.
Ergebnisse und Fristen aus der Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 / B 1301 werden direkt im Bauwerksbuch dokumentiert und bei Folgeprüfungen fortgeschrieben.
Lassen Sie uns besprechen, wie ein Bauwerksbuch für Ihr Objekt aufgebaut sein sollte.