Fristen in Wien

Bis wann brauchen Sie ein Bauwerksbuch?

Maßgeblich ist das Baujahr Ihres Gebäudes: Je älter die Bausubstanz, desto früher läuft die Frist ab.

31.12.2027 Gebäude mit Baujahr vor dem 1. Jänner 1919
31.12.2030 Gebäude mit Baujahr 1. Jänner 1919 bis 1. Jänner 1945

Die Fristen sind hier vereinfacht dargestellt. Ob und ab wann Ihr Objekt konkret betroffen ist, klären wir im Erstgespräch anhand der tatsächlichen Gebäudedaten. Rechtsgrundlage ist § 128a der Bauordnung für Wien; weiterführend die Erläuterungen der Baupolizei (MA 37) sowie die Registrierung bei der Stadt Wien.

Was drinsteht

Der komplette Zustand Ihres Gebäudes, dokumentiert

Technische Dokumentation

Baupläne, Anlagenverzeichnisse für Heizung, Lüftung, Elektro und Sanitär sowie energetische Kennwerte gebündelt an einem Ort.

Prüf- & Wartungshistorie

Termine und Ergebnisse aus Objektsicherheitsprüfungen und Wartungen werden lückenlos festgehalten und fortgeschrieben.

Werterhalt & Transparenz

Bei Eigentümerwechsel, Verkauf oder Finanzierung schafft ein aktuelles Bauwerksbuch sofort Vertrauen und Klarheit.

Warum sich das lohnt

Instandhaltung planen statt reagieren

Ein gepflegtes Bauwerksbuch macht den technischen Zustand eines Gebäudes jederzeit nachvollziehbar. Das erleichtert die Budgetplanung für Instandhaltung, unterstützt Eigentümer:innen bei der Erfüllung ihrer Erhaltungspflicht und verkürzt die Einarbeitungszeit bei einem Wechsel der Hausverwaltung erheblich.

Bestandsaufnahme

Erhebung vorhandener Unterlagen, Pläne und technischer Anlagen vor Ort.

Strukturierung

Digitale Aufbereitung in einem klar gegliederten, durchsuchbaren Format.

Laufende Aktualisierung

Ergänzung bei jeder weiteren Prüfung, Wartung oder Sanierungsmaßnahme.

Add-on

Bauwerksbuch und ÖNORM B 1300 in einem Zug

Die ÖNORM B 1300 regelt die wiederkehrende Objektsicherheitsprüfung von Wohngebäuden. Beide Leistungen stützen sich auf dieselbe Begehung und dieselben Bestandsdaten – deshalb lassen sie sich sinnvoll zusammenlegen.

Rechtssicherheit

Die gesetzliche Pflicht (Bauwerksbuch) und die normative Empfehlung (ÖNORM B 1300) greifen ineinander – Sie sind in beide Richtungen abgesichert.

Ein Termin statt zwei

Eine Begehung, eine Abstimmung mit der Hausverwaltung, ein Aufnahmeaufwand – statt zweimal denselben Weg zu gehen.

Geringere Kosten

Gemeinsam beauftragt sind beide Leistungen deutlich günstiger als zwei getrennte Aufträge – und Sie sparen Zeit.

Häufige Fragen

Fragen rund um das Bauwerksbuch

Wer braucht in Wien ein Bauwerksbuch – und bis wann?

Betroffen sind ältere Bestandsgebäude, gestaffelt nach Baujahr: Gebäude mit Baujahr vor dem 1. Jänner 1919 benötigen das Bauwerksbuch bis spätestens 31.12.2027, Gebäude mit Baujahr zwischen 1. Jänner 1919 und 1. Jänner 1945 bis spätestens 31.12.2030. Ob Ihr Objekt betroffen ist, klären wir anhand der konkreten Gebäudedaten.

Für wen ist ein Bauwerksbuch sinnvoll?

Für alle Eigentümer:innen betroffener Wiener Bestandsgebäude ist es Pflicht. Darüber hinaus lohnt es sich für Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Betreiber gewerblich genutzter Objekte, die Instandhaltung, Prüftermine und Sanierungen strukturiert nachvollziehen möchten.

Kann ich die Objektsicherheitsprüfung gleich mitmachen lassen?

Ja, und genau das empfehle ich. Bauwerksbuch und Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 bauen auf derselben Begehung auf. Gemeinsam beauftragt sparen Sie einen zweiten Termin und deutliche Kosten – und sind rechtlich in beide Richtungen abgesichert.

Wie hängt das Bauwerksbuch mit der Objektsicherheitsprüfung zusammen?

Ergebnisse und Fristen aus der Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 / B 1301 werden direkt im Bauwerksbuch dokumentiert und bei Folgeprüfungen fortgeschrieben.

Ordnung für Ihre Gebäudedokumentation

Lassen Sie uns besprechen, wie ein Bauwerksbuch für Ihr Objekt aufgebaut sein sollte.